
Unsere Mitglieder laden wir hiermit zu der am 29. April 2024 um 10:30 Uhr im Mövenpick Hotel Münster, Kardinal-von-Galen-Ring 65, 48149 Münster, stattfindenden 129. ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31.12.2023 nebst Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat schlägt — gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses — vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer der Solvabilitätsübersicht des LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G. sowie des LVM-Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.
5. Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat schlägt — gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses — vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD des LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G. für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.
6. Bericht zur Geschäftslage
Mövenpick Hotel Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 65, Münster
48149 Münster
Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied berechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Mitglieder, die an der Mitgliederversammlung teilnehmen möchten, müssen sich unter Angabe der Nummer des Versicherungsscheins in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Bitte geben Sie bei der Anmeldung auch Ihren Vor- und Nachnamen sowie den aktuellen Wohnort an, da diese Daten für das Teilnehmerverzeichnis benötigt werden. Die Anmeldung muss uns mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen.
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, der selbst Mitglied des Vereins sein muss, ausgeübt werden. Die Bevollmächtigten müssen eine vom Vertretenen eigenhändig unterschriebene Vollmacht vorlegen, in der die Nummer des Versicherungsscheins angegeben ist. Ein Bevollmächtigter kann höchstens drei andere Mitglieder vertreten. Der Verein ist von der Ausstellung der Vollmacht spätestens sechs Tage vor der Mitgliederversammlung in Textform zu unterrichten.
Die Mitglieder haben sich bei Betreten des Versammlungsraums in die Anwesenheitsliste einzutragen und auszuweisen.
Das offizielle Einladungsschreiben erhalten Sie hier.
Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erhalten Sie hier.